Nach den gesetzlichen Regelungen (Rahmenvereinbarungen nach §39a Sozialgesetzbuch V) sind stationäre Hospize für einen eingegrenzten Personenkreis in einer bestimmten Lebenssituation gedacht. Eine Aufnahme in einem stationären Hospiz ist für unheilbar kranke Menschen möglich, wenn
Wir nehmen Menschen auf mit
Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität, der Religion, dem Lebensstil und den finanziellen Möglichkeiten des anfragenden Patienten.
Die Anfrage für eine Aufnahme in das Lohe Hospiz kann durch den kranken Menschen selbst, seine Angehörigen, den behandelnden Arzt, den Pflegedienst oder den Sozialdienst des Krankenhauses erfolgen. Dabei laden wir den anfragenden Patienten oder seine Angehörigen zu einem ersten Informationsgespräch zu uns ins lebensHAUS ein, um sich unser Haus anzusehen und alle Fragen persönlich zu besprechen.
Die Anträge an die Kranken- und Pflegeversicherung für die Bewilligung und Kostenzusage für die Hospizaufnahme werden vom Lohe Hospiz gestellt. Hierfür muss der behandelnde Hausarzt oder Krankenhausarzt die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung bestätigen. Kranken- und Pflegekasse prüfen den Antrag und entscheiden dann kurzfristig. Eine Aufnahme ins Hospiz ist auch möglich, wenn bisher noch keine Pflegstufe vorliegt.
Wenn die Bewilligung vorliegt, können wir den anfragenden Patienten bei einem freien Platz aufnehmen. Der behandelnde Arzt kann für die Aufnahme einen Krankentransport verordnen.
Kosten / Finanzierung
Aktuell beträgt der von den Kranken- und Pflegekassen anerkannte Tagessatz für die Versorgung eines Hospizgastes im Lohe Hospiz 444,02 €. Hierin sind alle Leistungen des Hospizes für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung enthalten. Der behandelnde Arzt und die Apotheke rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95% vom genannten Tagessatz. 5 % des Tagessatzes muss das Lohe Hospiz aus Eigenmitteln aufbringen, so dass von den Kranken- und Pflegekassen 421,82 € pro Tag und Gast bezahlt werden. Von den Hospizgästen müssen lediglich die Praxisgebühr für den behandelnden Arzt und evtl. anfallende Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen (z.B. für Medikamente) sowie persönliche Nebenkosten (z.B. für Telefon, Friseur etc.) selbst getragen werden. Die privaten Kranken- und Pflegekassen und die Beihilfestellen übernehmen i. d. R. ebenfalls die Kosten für eine stationäre Hospizversorgung.
Mit dem anerkannten Tagessatz von 444,02 € sind unsere tatsächlichen Kosten pro Platz und Tag jedoch nicht abgedeckt. Um die von uns angestrebte Intensität und Qualität in der Pflege und Betreuung zu gewährleisten, entstehen – insbesondere durch den hohen Personaleinsatz – Kosten in Höhe von ca. 512 € pro Platz und Tag. Daher muss das Lohe Hospiz nicht nur 5 % des Tagessatzes selbst aufbringen, sondern bis zu 18 % der tatsächlichen Kosten (die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten in Höhe von 512 € und der Erstattung durch Kranken- und Pflegekassen in Höhe von 421,82 €). So sind in 2021 etwa 295.000 Euro erforderlich, um diese Unterdeckung aufzufangen. Hierfür sind wir auf breite Unterstützung angewiesen.